Das Bedingungslose Grundeinkommen und die Parteien

Persönlicher Beitrag von Bodo Noeske

Es gibt jetzt ja immer so unnütze Diskussionen, wer die besten Parteienvertreter für ein Bedingungsloses Grundeinkommen sind?
Die Grünen und Linken Mitglieder, die in ihrer Minderheitenposition in ihren Parteien für ein BGE streiten, die Piraten, die es als BGE Befürworter mal zu einer gewissen Grösse gebracht hatten, die neue BGE-Partei oder andere kleinere und/oder neuere Parteien, die sich ebenfalls für ein BGE einsetzen?

Wir sind in Mainz als Menschen die mehrheitlich bei den Piraten sind und bleiben einen anderen Weg gegangen und haben eine Initative gegündet Initiative Anders – Aus Liebe zu den Menschen, um unsere Themen nicht durch die internen Parteiquerelen und externe Querelen / externen Wettbewerb zwischen Parteien zu gefährden. Das gegenseitige Rumgezicke zwischen tatsächlichen oder vermeintlichen BGE-Grössen in verschiedenen Parteien braucht kein Mensch.
2019 sind in Rheinlandpfalz Kommunalwahlen. Ich wäre sehr erfreut, wenn in Mainz und Mainz-Bingen dabei gemeinsame Listen von Piraten, Partei der Humanisten, BGE-Partei, Veganern und Unabhängigen an den Start gehen würden.
Dieses Kleinparteienegedöns bringt es echt nicht.

Als weiteres Vorhaben könnte man sich auch mal auf Kampanen gegen diese blöde 5 % Hürde einigen und die nebenbei betreiben (und jetzt doch noch ein wenig (freundlicher – ehrlich) Spott – schade das die BGE Partei da nicht mitmachen kann, da Sie nur das BGE vertritt )
Freue mich über likes für die Initiative Anders – Aus Liebe zu den Menschen und über regionale Kontaktaufnahme zwecks überparteilicher Zusammenarbeit

1. Mai Demo – unser Motto – ARBEIT IST KEIN SELBSTZWECK!

ARBEIT IST KEIN SELBSTZWECK!

„Wer essen will, muss auch arbeiten!“ So hat es Franz Müntefering einmal formuliert.
Aber stimmt das auch?

Ist unser Existenzrecht an eine Pflicht gekoppelt,Erwerbsarbeit zu leisten?
Wie viele Menschen gehen einer Erwerbsarbeit aus einem inneren Bedürfnis nach, sehen darin wirklich die höchste Form der Selbstverwirklichung?

Ist es nicht in den meisten Fällen so, dass wir gegen Entgelt Arbeit verrichten, um uns außerhalb der Arbeit, also in unserer Freizeit, ein besseres Leben zu ermöglichen, uns Dinge „zu leisten“?

Wo liegt der Sinn einer Arbeit, in der man manuell Dinge herstellt, die jeder Automat in sehr viel höherer Präzision, größerer Qualität und praktisch unbegrenzter Stückzahl produzieren kann?

Ist es eine sinnvolle Arbeit, immer neue Formulare, Regeln, Ausnahmetatbestände und Verfahrensweisen zu entwickeln, um den Bürger zu gängeln und auf der anderen Seite Leute mit Wegen  und Möglichkeiten zu beschäftigen, diese Regeln zu interpretieren, zu strecken und zu umgehen, sei es im Kündigungsschutz oder in der Steuervermeidung?

Wie sinnvoll ist es, Waren zu produzieren, die nach Ablauf von Gewährleistung und Garantie zwangsläufig kaputt gehen, um den Konsum im Wirtschaftskreislauf im Gang zu halten, und dann Menschen zu beschäftigen, die so verschwendeten Ressourcen wieder einzusammeln, zu trennen und zu recyceln?

Die Politik verkauft uns ein „Jobwunder“, dasselbe Jobwunder, das Bill Clinton seinerzeit den US- Amerikanern verkauft hat! Es besteht weitgehend aus  geringfügigen und prekären Beschäftigungsverhältnissen, Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit und anderen Zumutungen, die gemeinsam haben, dass sie in den meisten Fällen nicht existenzsichernd sind. Im Einzelhandel wird es für die breite Masse in sehr absehbarer Zeit keine Jobs oberhalb eines „Regalauffüllers“ mehr geben, die Logistikbranche könnte schon heute praktisch ohne Personal auskommen. Vernetzte Technik übernimmt das Bestellwesen und die Bestandskontrolle im Lager, Verpackungsmaschinen bereiten den Transport, demnächst in selbstfahrenden Fahrzeugen vor, Testläufe einer Zustellung durch Drohnen an den Endabnehmer verlaufen längst erfolgreich. In vielen anderen Branchen sieht es nicht besser aus. Erwerbsarbeit in der Industrie wird keine Zukunft haben, im Handwerk nur mit immer größer werdenden Einschränkungen. Die vornehmste Aufgabe von Betriebsräten ist bereits heute die sozialverträgliche Abwicklung von Arbeitsplätzen. Die Gewerkschaften ignorieren hartnäckig, dass die Tarifbindung von Unternehmen von Jahr zu Jahr sinkt. Ging es ihnen vor Jahrzehnten noch um betriebliche Mitbestimmung, bessere Arbeitsbedingungen oder Arbeitszeitverkürzungen, so verhandeln sie heute lediglich über  bescheidene Tariferhöhungen für die aktuell noch Beschäftigten, die aber tatsächlich nur für wenige davon zum Tragen kommen. Gleichzeitig nehmen sie für sich in Anspruch, die Erwerbslosen mit zu vertreten und halten beharrlich am Ideal der „Vollbeschäftigung“ fest, die es niemals gab und in Zukunft erst recht nicht geben wird, es sei denn kurzzeitig als Folge eines verheerenden Krieges!
Wenn der tiefere Sinn eines Menschenlebens wirklich darin bestehen soll, in  Abhängigkeit gegen Bezahlung für andere zu arbeiten, warum wollte man dann diesen Sinn durch kürzere Wochenarbeitszeiten schmälern, als ihn durch eine Ausweitung zu vergrößern?

Tatsächlich steht jeder Mensch im Wettbewerb mit seinen Mitmenschen, bislang ist die Bezahlung, der Ertrag aus seiner Tätigkeit der einzige allgemein anerkannte Maßstab für seinen Erfolg. In einer Zeit, in der die z.B. Erträge aus weltweiten Finanzwetten oder die Nutzungsüberlassung von bereits vorhandenen Werten diejenigen aus der Warenproduktion um ein Vielfaches übertreffen, ist eine solch einseitige Betrachtungsweise aber völlig überholt. Gerade sinnvolle Arbeit, die nicht oder noch nicht vollständig von Maschinen übernommen werden kann, wird in unserer Gesellschaft am lausigsten bezahlt und somit am wenigsten anerkannt.  Beispiele sind Pflege- und Betreuungs-berufe oder Sozialpädagogen, die eine aufwendige Ausbildung und erheblichen
persönlichen Einsatz erfordern, finanziell aber nicht besser gestellt sind als Beamte im mittleren Dienst. Es hat Jahrzehnte gedauert, bis aus einem ausgedienten Schwarzweißfernseher  ein Farbfernseher wurde, vom ersten Flüssigkristallbildschirm zu HD, 3D und Ultra HD kaum mehr als ein Jahr. Ein Großrechner aus den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts in Größe eines Mehrfamilienhauses war sehr viel weniger  leistungsfähig als dasaktuell günstigste Smartphone, das wir einstecken haben. Waren werden nicht mehr zwangsläufig produziert, sondern einfach gedruckt. Güter,Gegenstände,  Lebensmittel. Solange der Vorrat an Rohstoffen reicht!
Aber am Fetisch Arbeit sollen wir festhalten! An den Rezepten aus dem letzten  Jahrtausend, die damals schon nicht wirklich funktionierten!

Die Linken tun es, weil Papa Marx es vor 170 Jahren als brillanter Ökonom einmal so postuliert hat und deshalb ungeachtet all seiner Defizite als
Halbgott zu verehren ist, unsere Eliten, weil es ihre Vormachtstellung
fortschreibt, alle anderen, weil sie es nicht besser wissen oder nicht
besser wissen wollen!
Unabhängig davon gilt aber in einem Sozialstaat wie der Bundesrepublik
Deutschland für jeden, der existiert, ein Recht auf Existenz und Teilhabe. Unabhängig davon, ob gegen Bezahlung Arbeit verrichtet wird! Münteferings Postulat ist also schlicht grundgesetzwidrig!

Wir benötigen dringend einen grundlegenden Umbau unseres Sozialstaats,
der vom Faktor Arbeit entkoppelt ist und Existenz und Teilhabe gewährleistet, ohne dabei  die Reichen und Mächtigen aus der Pflicht zu nehmen.
Gegenwärtig kann dies lediglich über ein Bedingungsloses Grundeinkommen erreicht werden.

Aktion – Aufrecht Bestehen Mainz 2016

Wir waren mit Piraten, Sozialforum Mainz, Linker Hilfe Mainz, Verdi-Erwerbslosenausschuss unterwegs um ein wenig gegen die Hartz IV-Sanktionen Stimmung zu machen.

Am bundesweiten Aktionstag von AufRecht bestehen am 10.03.2016!

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Schluss mit den Hartz IV-Sanktionen!
Weg mit den „Rechtsvereinfachungen

Es ist nicht hinnehmbar das der Staat die Grundrechte von Menschen in einer Notlage im Rahmen von Hartz IV beschneidet.

Wenn sich die Politik in Deutschland schon das Recht herausnimmt, ein Existenzminimum festzusetzen, dass im Jahr 2016 auf Zahlen und Preisen aus dem Jahr 2008 zurückgreift, sollte klar sein, dass es sich um ein wirkliches Minimum handeln muss.

Wir fordern, dass

• die menschenunwürdige Sanktionspraxis abgeschafft wird,
• die Regelbedarfe neu berechnet und erhöht werden und
• die Belange von Erwerbslosen in den Rechtsvereinfachungen zum SGB II berücksichtigt werden

Sanktionsbedingte Kürzungen, nicht selten aus nichtigen Anlässen heraus, bedrohen die materielle Existenz von Hilfebedürftigen, unabhängig davon, ob 100%, 60%, 30% oder auch nur 10% von diesem als Regelsatz bezeichneten Existenzminimum abgezogen werden. Verhängte Sanktionen treiben Leistungsempfänger in Verschuldung, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Schwarzarbeit und Kriminalität.
Dabei ist nicht einmal sichergestellt, dass das von der Politik nach Kassenlage bestimmte Existenzminimum überhaupt den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Richtlinien entspricht. Der im Regelbedarf ausgewiesene monatliche Geldbetrag für Stromkosten reicht bei zahlreichen Grundversorgern nicht einmal hin, um die monatliche Grundgebühr abzudecken. Strom wurde da noch gar nicht verbraucht! Günstigere Angebote stehen Leistungsempfängern meist gar nicht offen, weil die Anbieter hierfür eine Bonität voraussetzen, die Hilfeempfängern in der Regel abgesprochen wird. Man könnte durchaus behaupten, der im Existenzminimum veranschlagte Betrag reicht für die monatliche Batterieversorgung einer Taschenlampe, Herd, Waschmaschine oder Kühlschrank sind in Deutschland Luxusgüter, die eben nicht allen zur Verfügung stehen müssen! Und da soll weiterhin sanktioniert und gekürzt werden?

Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat die Grundrechte von Menschen in einer Notlage derart beschneidet.

Sanktionen sind menschenunwürdig!

Die Regelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung für Erwerbslose sichern das grundgesetzlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum eines jeden Menschen ab. Seit den Regelungen Agenda 2010 kann dieses garantierte Existenzminimum mittels Sanktionen gekürzt werden. So reicht eine einfache Terminsäumnis bereits aus, dass eine Sanktion in Höhe von bis zu 30 % und im schlimmsten Fall bis zu 100 % erfolgen kann. Diese gesetzlich geregelte Praxis verstößt gegen das grundgesetzliche garantierte Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimums eines jeden Menschen in Deutschland. Die Regelbedarfe sind derzeit schon zu niedrig bemessen. Eine darüberhinausgehende Sanktionierung ist menschenunwürdig. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat die Grundrechte von Menschen in einer Notlage beschneidet.

Die Regelbedarfe müssen neu berechnet und erhöht werden!

Jeder Mensch, der auf die Grundsicherung für Erwerbslose angewiesen ist, steht vor großen Herausforderungen von dem derzeitigen Regelbedarf in Höhe von 404.00 Euro mtl. sein Leben bestreiten zu können. So ist nicht nur der tägliche Bedarf davon zu meistern, sondern auch die Anschaffung von Hausrat und Haushaltsgeräten nebst der Stromkosten.
Der Regelbedarf für das Jahr 2016 ist troz des Vorliegens der EVS 2013 nicht neu berechnet , sondern in rechtswidriger Weise auf der Grundlage der Daten aus 2008 fortgeschrieben worden. Gerade die Erhöhung der Stromkosten seit dem Jahre 2008 sind damit gänzlich unberücksichtigt geblieben. Der derzeitige Regelbedarf sieht monatlich für Stromkosten bzw. andere nicht von der KdU abgedeckten Wohnungskosten nur 33,77 Eur vor. Dieser Betrag reicht bei vielen Stromversorgern noch nicht mal zur Abdeckung des Grundbetrages aus.
Die Regelbedarfe sind zu niedrig bemessen und müssen dringend erhöht werden.

Rechtsvereinfachungen zum SGB II müssen die Belange von Erwerbslosen berücksichtigen!

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Rechtsvereinfachungen zum SGB II verschärft und verschlechtert die Situation für Erwerbslose.
Die Bundesregierung hält weiterhin an der Möglichkeit der Sanktionierung des soziokulturellen Existenzminimums fest. Damit überlässt sie die politische notwendige Entscheidung wie so oft dem Bundesverfassungsgericht.
Auch die vorgesehene Erweiterung der Ersatzansprüche wegen sozialwidrigem Verhalten wird den Druck auf Erwerbslose massiv erhöhen. Erwerbslose werden sich zukünftig nicht nur aus Angst vor Sanktionen, sondern auch vor Ersatzansprüchen vermehrt mit unzumutbaren Arbeitsbedingungen zufrieden geben. Eine solche Praxis ist nicht hinnehmbar.

Wehrt Euch!

 

Am 1. Mai geht es weiter.

Grundeinkommen statt Existenzangt
Grundeinkommen statt Existenzangt