Nachhaltige Beschäftigungspolitik!  Aber wie?

Betrachten wir die Versuche der Politik, Beschäftigung im Sinne von Erwerbstätigkeit  zu fördern, einmal kritisch, werden wir schnell feststellen, dass sich alle ausnahmslos als völlig untauglich erwiesen haben. Die staatlichen  Investitionszulage für Unternehmen in den 70ern hatten den Charakter eines Strohfeuers, mit der Abwrackprämie für Altautos vor einigen Jahren war es nicht anders. Die Senkung der Unternehmenssteuern hat die Steueroasen nicht ausgetrocknet, sondern lediglich dazu geführt, dass unser Gemeinwesen zunehmend unterfinanziert ist und viele Kommunen ihren Aufgaben lediglich noch rudimentär nachkommen können.

Der aktuell laufende Feldversuch, einen Niedriglohnsektor in Deutschland zu etablieren, dessen Angehörige häufig nicht von ihrer Arbeit leben können, ist auch nur scheinbar von Erfolg gekrönt. Wenn 10% der Bürger zwischenzeitlich in ihrer Lebenshaltung von staatlichen Leistungen abhängig sind, müssen sich die wunderbaren Erwerbstätigen- und Arbeitslosenstatistiken wie blanker Hohn lesen. Wenn gleich mehrere Jobs erforderlich sind, um die eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten zu können, steigt natürlich die Zahl der Erwerbstätigen. Und wenn man alle Schwerbehinderten oder Arbeitssuchende, die in sinnlosen staatlichen Maßnahmen geparkt sind, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen, aus den Statistiken herausnimmt, kann sich die Politik problemlos mit scheinbar sinkenden Zahlen schmücken. Fakt ist, dass die Zahl der Arbeitssuchenden beständig steigt und die Zahl der sinnvollen Tätigkeiten im Erwerbsleben kontinuierlich abnimmt.

Der Staat verfügt bislang über keinerlei effiziente Mittel, sinnvollem nachhaltige Erwerbsarbeit zu fördern und zu unterstützen. Ungeachtet der penetrant gewordenen Kumpanei von Politikern und Lobbyisten der Konzerne kann der Staat eines offensichtlich nicht: Wirtschaft!

Die Idee der „Ich- AG“ als staatlich geförderter Weg aus der Erwerbslosigkeit ist insbesondere an zwei Aspekten gescheitert:  An der Bindung der gewährten Förderung an die Sozialversicherung und an der Abhängigkeit einer hinreichenden Beschaffung von Risikokapital durch die Banken. Kapitalgeber in der Bundesrepublik schauen traditionell sehr einseitig auf die Risiken anstelle der Chancen eines Geschäftsmodells. Und nicht einmal dies leisten sie selbst, sondern fordern gewöhnlich die Expertise eines Wirtschaftsprüfers, deren Kosten in der Regel das Gründerkapital schon beträchtlich dezimiert, bevor überhaupt mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden kann. Aufgrund dieser und anderer Vorkosten sind Existenzgründungen notorisch unterfinanziert und nur in seltenen Ausnahmen wirklich überlebensfähig, da unsere Banken trotz Negativzinsen und lockerer Geldpolitik der EZB Finanzierungen lediglich dann übernehmen, wenn Kredite maximal abgesichert sind. Beim Zocken mit Optionsscheinen, Immobilien und Derivaten sieht es völlig anders aus, aber in diesem Bereich sind die Gewinne natürlich auch deutlich höher und auch kurzfristiger zu realisieren.

Fazit:

Existenzgründungen werden trotz aller staatlicher Bemühungen von Banken und Behörden eher behindert als gefördert. Es bedarf bei der Gründung einer kostengünstigen und effizienten Beratung, z.B. durch gemeinnützige Vereine, sowie anderen Finanzierungsmodellen. Der Genossenschaftsgedanke, der kürzlich zum „immateriellen Kulturgut“ befördert wurde, könnte bei konsequenter Verfolgung durchaus hilfreich sein. Wenn Menschen eine Perspektive vor Augen haben, sind sie vermutlich auch bereit, kurz- oder mittelfristig eine prekäre Beschäftigung zu akzeptieren, ohne eine solche aber vermutlich nicht!

 

Autor: Roland Hartung

Aktion – Aufrecht Bestehen Mainz 2016

Wir waren mit Piraten, Sozialforum Mainz, Linker Hilfe Mainz, Verdi-Erwerbslosenausschuss unterwegs um ein wenig gegen die Hartz IV-Sanktionen Stimmung zu machen.

Am bundesweiten Aktionstag von AufRecht bestehen am 10.03.2016!

12813994_1344562038893130_5617268884982608561_n

 

Schluss mit den Hartz IV-Sanktionen!
Weg mit den „Rechtsvereinfachungen

Es ist nicht hinnehmbar das der Staat die Grundrechte von Menschen in einer Notlage im Rahmen von Hartz IV beschneidet.

Wenn sich die Politik in Deutschland schon das Recht herausnimmt, ein Existenzminimum festzusetzen, dass im Jahr 2016 auf Zahlen und Preisen aus dem Jahr 2008 zurückgreift, sollte klar sein, dass es sich um ein wirkliches Minimum handeln muss.

Wir fordern, dass

• die menschenunwürdige Sanktionspraxis abgeschafft wird,
• die Regelbedarfe neu berechnet und erhöht werden und
• die Belange von Erwerbslosen in den Rechtsvereinfachungen zum SGB II berücksichtigt werden

Sanktionsbedingte Kürzungen, nicht selten aus nichtigen Anlässen heraus, bedrohen die materielle Existenz von Hilfebedürftigen, unabhängig davon, ob 100%, 60%, 30% oder auch nur 10% von diesem als Regelsatz bezeichneten Existenzminimum abgezogen werden. Verhängte Sanktionen treiben Leistungsempfänger in Verschuldung, prekäre Beschäftigungsverhältnisse, Schwarzarbeit und Kriminalität.
Dabei ist nicht einmal sichergestellt, dass das von der Politik nach Kassenlage bestimmte Existenzminimum überhaupt den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Richtlinien entspricht. Der im Regelbedarf ausgewiesene monatliche Geldbetrag für Stromkosten reicht bei zahlreichen Grundversorgern nicht einmal hin, um die monatliche Grundgebühr abzudecken. Strom wurde da noch gar nicht verbraucht! Günstigere Angebote stehen Leistungsempfängern meist gar nicht offen, weil die Anbieter hierfür eine Bonität voraussetzen, die Hilfeempfängern in der Regel abgesprochen wird. Man könnte durchaus behaupten, der im Existenzminimum veranschlagte Betrag reicht für die monatliche Batterieversorgung einer Taschenlampe, Herd, Waschmaschine oder Kühlschrank sind in Deutschland Luxusgüter, die eben nicht allen zur Verfügung stehen müssen! Und da soll weiterhin sanktioniert und gekürzt werden?

Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat die Grundrechte von Menschen in einer Notlage derart beschneidet.

Sanktionen sind menschenunwürdig!

Die Regelbedarfe im Rahmen der Grundsicherung für Erwerbslose sichern das grundgesetzlich garantierte soziokulturelle Existenzminimum eines jeden Menschen ab. Seit den Regelungen Agenda 2010 kann dieses garantierte Existenzminimum mittels Sanktionen gekürzt werden. So reicht eine einfache Terminsäumnis bereits aus, dass eine Sanktion in Höhe von bis zu 30 % und im schlimmsten Fall bis zu 100 % erfolgen kann. Diese gesetzlich geregelte Praxis verstößt gegen das grundgesetzliche garantierte Recht auf ein soziokulturelles Existenzminimums eines jeden Menschen in Deutschland. Die Regelbedarfe sind derzeit schon zu niedrig bemessen. Eine darüberhinausgehende Sanktionierung ist menschenunwürdig. Es ist nicht hinnehmbar, dass der Staat die Grundrechte von Menschen in einer Notlage beschneidet.

Die Regelbedarfe müssen neu berechnet und erhöht werden!

Jeder Mensch, der auf die Grundsicherung für Erwerbslose angewiesen ist, steht vor großen Herausforderungen von dem derzeitigen Regelbedarf in Höhe von 404.00 Euro mtl. sein Leben bestreiten zu können. So ist nicht nur der tägliche Bedarf davon zu meistern, sondern auch die Anschaffung von Hausrat und Haushaltsgeräten nebst der Stromkosten.
Der Regelbedarf für das Jahr 2016 ist troz des Vorliegens der EVS 2013 nicht neu berechnet , sondern in rechtswidriger Weise auf der Grundlage der Daten aus 2008 fortgeschrieben worden. Gerade die Erhöhung der Stromkosten seit dem Jahre 2008 sind damit gänzlich unberücksichtigt geblieben. Der derzeitige Regelbedarf sieht monatlich für Stromkosten bzw. andere nicht von der KdU abgedeckten Wohnungskosten nur 33,77 Eur vor. Dieser Betrag reicht bei vielen Stromversorgern noch nicht mal zur Abdeckung des Grundbetrages aus.
Die Regelbedarfe sind zu niedrig bemessen und müssen dringend erhöht werden.

Rechtsvereinfachungen zum SGB II müssen die Belange von Erwerbslosen berücksichtigen!

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den Rechtsvereinfachungen zum SGB II verschärft und verschlechtert die Situation für Erwerbslose.
Die Bundesregierung hält weiterhin an der Möglichkeit der Sanktionierung des soziokulturellen Existenzminimums fest. Damit überlässt sie die politische notwendige Entscheidung wie so oft dem Bundesverfassungsgericht.
Auch die vorgesehene Erweiterung der Ersatzansprüche wegen sozialwidrigem Verhalten wird den Druck auf Erwerbslose massiv erhöhen. Erwerbslose werden sich zukünftig nicht nur aus Angst vor Sanktionen, sondern auch vor Ersatzansprüchen vermehrt mit unzumutbaren Arbeitsbedingungen zufrieden geben. Eine solche Praxis ist nicht hinnehmbar.

Wehrt Euch!

 

Am 1. Mai geht es weiter.

Grundeinkommen statt Existenzangt
Grundeinkommen statt Existenzangt