Datenschutzskandal im Jobcenter Mainz?

Das Jobcenter Mainz hat vor über einem Jahr „aus aktuellem Anlass“, wie verlautbart wurde, damit begonnen, einen externen, privaten Sicherheitsdienst damit zu beauftragen, Ausweispapiere von Kunden zu kontrollieren und „Besucherlisten“ zu führen.

Einmal ganz davon abgesehen, dass das Verlangen nach Vorlage von Ausweisdokumenten eine hoheitliche Aufgabe darstellt, die ausschließlich der Polizei obliegt, ist das Führen solcher Besucherlisten mit Erfassung von Kundendaten von behördenfremden Personen, die zudem mit Smartphones ausgestattet sind, die Listen also jederzeit abfotografieren und in alle Welt versenden können, datenschutzrechtlich auch äußerst bedenklich.

Es fehlt ebenso jeglicher Hinweis auf Zweck, Verarbeitung und Speicherung der erhobenen Daten wie auf das weitere Verfahren, falls jemand seine Ausweisdokumente nicht vorlegen möchte. Offenbar ist es diesen „Sicherheitsleuten“ freigestellt, ob sie jemanden dennoch zum Termin vorlassen oder ob dieser dann sanktionsbewehrt versäumt wird.

Der „aktuelle Anlass“ scheint jedoch unverändert fortzubestehen! Allerdings hat sich das Auftreten der „Sicherheit“ erheblich verändert! Skinheads mit Fantasieuniformen, die ihnen offenbar jede erdenkliche Autorität verleihen sollen, ausgesuchte Höflichkeit gegenüber jedermann, der nicht sofort pariert. Haben die Rechten mit ihrem Uniformnimbus neben dem Wachdienst bei Flüchtlingsunterkünften, dem „Ordnen“ in Fußballstadien und der Unterwanderung von Polizei und Bundeswehr jetzt auch die Jobcenter als willkommenes Betätigungsfeld ins Visier genommen?

Betroffenen ist jedenfalls unbedingt zu empfehlen, keinen Ausweis vorzuzeigen und auch die „Einladung“ nicht auszuhändigen, sondern die persönliche Abholung durch den zuständigen Sachbearbeiter einzufordern. Sollte diese verweigert werden, zur Ausweiskontrolle unbedingt die Polizei hinzuziehen!

Abschließend bei der Geschäftsführung des Jobcenters das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO geltend machen und eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten zu den Akten geben, dann schauen wir einmal, wie lange an dieser Praxis noch festgehalten wird!