Nachhaltige Beschäftigungspolitik!  Aber wie?

Betrachten wir die Versuche der Politik, Beschäftigung im Sinne von Erwerbstätigkeit  zu fördern, einmal kritisch, werden wir schnell feststellen, dass sich alle ausnahmslos als völlig untauglich erwiesen haben. Die staatlichen  Investitionszulage für Unternehmen in den 70ern hatten den Charakter eines Strohfeuers, mit der Abwrackprämie für Altautos vor einigen Jahren war es nicht anders. Die Senkung der Unternehmenssteuern hat die Steueroasen nicht ausgetrocknet, sondern lediglich dazu geführt, dass unser Gemeinwesen zunehmend unterfinanziert ist und viele Kommunen ihren Aufgaben lediglich noch rudimentär nachkommen können.

Der aktuell laufende Feldversuch, einen Niedriglohnsektor in Deutschland zu etablieren, dessen Angehörige häufig nicht von ihrer Arbeit leben können, ist auch nur scheinbar von Erfolg gekrönt. Wenn 10% der Bürger zwischenzeitlich in ihrer Lebenshaltung von staatlichen Leistungen abhängig sind, müssen sich die wunderbaren Erwerbstätigen- und Arbeitslosenstatistiken wie blanker Hohn lesen. Wenn gleich mehrere Jobs erforderlich sind, um die eigenen Lebenshaltungskosten bestreiten zu können, steigt natürlich die Zahl der Erwerbstätigen. Und wenn man alle Schwerbehinderten oder Arbeitssuchende, die in sinnlosen staatlichen Maßnahmen geparkt sind, um nur einmal zwei Beispiele zu nennen, aus den Statistiken herausnimmt, kann sich die Politik problemlos mit scheinbar sinkenden Zahlen schmücken. Fakt ist, dass die Zahl der Arbeitssuchenden beständig steigt und die Zahl der sinnvollen Tätigkeiten im Erwerbsleben kontinuierlich abnimmt.

Der Staat verfügt bislang über keinerlei effiziente Mittel, sinnvollem nachhaltige Erwerbsarbeit zu fördern und zu unterstützen. Ungeachtet der penetrant gewordenen Kumpanei von Politikern und Lobbyisten der Konzerne kann der Staat eines offensichtlich nicht: Wirtschaft!

Die Idee der „Ich- AG“ als staatlich geförderter Weg aus der Erwerbslosigkeit ist insbesondere an zwei Aspekten gescheitert:  An der Bindung der gewährten Förderung an die Sozialversicherung und an der Abhängigkeit einer hinreichenden Beschaffung von Risikokapital durch die Banken. Kapitalgeber in der Bundesrepublik schauen traditionell sehr einseitig auf die Risiken anstelle der Chancen eines Geschäftsmodells. Und nicht einmal dies leisten sie selbst, sondern fordern gewöhnlich die Expertise eines Wirtschaftsprüfers, deren Kosten in der Regel das Gründerkapital schon beträchtlich dezimiert, bevor überhaupt mit der Geschäftstätigkeit begonnen werden kann. Aufgrund dieser und anderer Vorkosten sind Existenzgründungen notorisch unterfinanziert und nur in seltenen Ausnahmen wirklich überlebensfähig, da unsere Banken trotz Negativzinsen und lockerer Geldpolitik der EZB Finanzierungen lediglich dann übernehmen, wenn Kredite maximal abgesichert sind. Beim Zocken mit Optionsscheinen, Immobilien und Derivaten sieht es völlig anders aus, aber in diesem Bereich sind die Gewinne natürlich auch deutlich höher und auch kurzfristiger zu realisieren.

Fazit:

Existenzgründungen werden trotz aller staatlicher Bemühungen von Banken und Behörden eher behindert als gefördert. Es bedarf bei der Gründung einer kostengünstigen und effizienten Beratung, z.B. durch gemeinnützige Vereine, sowie anderen Finanzierungsmodellen. Der Genossenschaftsgedanke, der kürzlich zum „immateriellen Kulturgut“ befördert wurde, könnte bei konsequenter Verfolgung durchaus hilfreich sein. Wenn Menschen eine Perspektive vor Augen haben, sind sie vermutlich auch bereit, kurz- oder mittelfristig eine prekäre Beschäftigung zu akzeptieren, ohne eine solche aber vermutlich nicht!

 

Autor: Roland Hartung